Gewährleistung
„Einstehen für Mängel beim Kaufvertrag und Werkvertrag. Mit der Schuldrechtsreform war der Begriff der Gewährleistung im Gesetz durch den der Mängelrechte (Sach- und Rechtsmängel) ersetzt worden. Im Sprachgebrauch, auch unter Juristen, wird er nach wie vor noch benutzt.“
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gewaehrleistung-36555/version-260006
Garantie
„Das mitunter unbedingte rechtliche Einstehen für Mängel oder die Zahlungsfähigkeit anderer Personen oder für sonstig eintretende negativen Wechselfälle des (Geschäfts-)Lebens durch Denjenigen, der die Garantierklärung abgibt, vgl. auch Sicherungsgeschäfte. Im Detail kann der Begriff daher mit vielen Bedeutungen unterlegt werden, zumeist im Sinn von Mängelhaftung, auch von Bürgschaft. Die Reichweite der Garantie ergibt sich zum Einen aus dem Inhalt der Erklärung, zum anderen aus vom Gesetz veranlassten Rechtsfolgen.“
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/garantie-33325/version-324666
5 Jahre Garantie
Wir sind von unseren Produkten überzeugt und möchten, dass Sie mit mit der Qualität rundum zufrieden sind. Viele Hersteller, deren Produkte wir in unserem Onlineshop anbieten, gewähren im gesetzlichen Rahmen eine Garantie von 5 Jahren.
Bitte beachten Sie die Wartungs- und Pflegehinweise für Holzprodukte, um Ihren Garantieanspruch zu sichern. Bitte beachten Sie ebenfalls unsere Garantiebedingungen für Saunaöfen und Steuerungen.
Die Leistungsdauer beginnt mit der Lieferung des Produktes an den Käufer und gilt ausschließlich für die Verwendung im privaten Bereich. Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantiezeit weder für die bereits bestehenden noch für neu eingebaute Teile.

